AHV / ALV
Die AHV Sätze, der ALV und ALVZ-Satz sind unter Mandant / Einstellungen / AHV / ALV zu erfassen. Die Änderung dieser Prozentwerte werden sofort bei allen Mitarbeitern wirksam.
Abbildung 2.154: Mandant AHV / ALV
Änderungen in SelectLine Lohn - In Ihrem SelectLine Lohn ändern Sie die Prozentsätze für die AHV in den Mandanteneinstellungen. Unter AHV / ALV finden Sie sowohl die Prozentsätze für die Arbeitnehmer, als auch für die Arbeitgeber. Tragen Sie die entsprechenden, gültigen Werte ein..
Hinweis: Die jeweils gültigen Ansätze entnehmen Sie http://www.ahv-iv.ch
AHV
- Mitgliedsnummer - Ist die Mitglied-Nummer des Mandanten bei der Ausgleichskasse.
- Subnummer - Hier können sie eine zusätzliche Subnummer erfassen.
- Nummer der Ausgleichskasse - Mit diesem Schalter lässt sich auf die gespeicherte Auswahlliste sämtlicher Ausgleichskassen, die beim ELM teilnehmen, zugreifen.
- Beginn Beitragspflicht - Hier ist der Wert des Beginns der Beitragspflicht (18) einzutragen, aufgrund des Geburtsdatums beim Mitarbeiter wird die Gültigkeit / Notwendigkeit der entsprechenden Abzüge geprüft.
- Referenzalter männlich / Referenzalter weiblich - Hier ist der Wert des Beginns des Rentenalters für Männer (65) und Frauen (64) einzutragen, aufgrund des Geburtsdatums und Geschlechtes beim Mitarbeiter wird die Gültigkeit / Notwendigkeit der entsprechenden Abzüge geprüft.
- Ausserdem kann neu für das Feld Referenzalter ein Monat eingestellt werden. Mehr zu dieser Einstellung entnehmen Sie: Swissdec 5.1 (AHV-Reform)
- Beitrag Arbeitnehmer - Hier wird, global und allgemein gültig der Arbeitnehmer-Anteil des AHV-Beitrages eingetragen.
- Beitrag Arbeitgeber - Sollte mit den Arbeitgeber-Beiträgen operiert werden, so kann hier der dafür gültige Prozentsatz des AHV-Beitrages eingetragen werden, wobei dieser nur informativen Charakter hat.
- Freigrenze pro Monat - Hier wird global und allgemein gültig die Freigrenze für den AHV-Abzug für Rentner erfasst
ALV / ALV Zusatz
- Arbeitnehmer Beitrag ALV - Arbeitnehmer Beitrag ALVZ - Hier wird global und allgemein gültig der Arbeitnehmer-Anteil des ALV- und ALVZ-Beitrages eingetragen.
- Arbeitgeber Beitrag ALV- Arbeitgeber Beitrag ALVZ - Sollte mit den Arbeitgeber-Beiträgen operiert werden, so kann hier der dafür gültige Prozentsatz des ALV- und ALVZ-Beitrages eingetragen werden, wobei dieser nur informativen Charakter hat.
Hinweis: Beachten Sie, dass die Höchstbeträge / Freigrenzen der ALV bzw. ALVZ weiterhin in den jeweils verwendeten Abzügen definiert werden müssen. Die in den Mandanten-Einstellungen hinterlegten Sätze übersteuern jene Sätze, die bisher in den jeweiligen Abzügen hinterlegt wurden.
Fehlende Versicherungen
Falls Sie elektronische Lohnmeldungen durchführen möchten, das Unternehmen allerdings keine UVG, oder BVG-Versicherung besitzt, ist eine Meldung trotzdem möglich. Dazu müssen Sie einen Grund angeben bei Fehlende Versicherungen im Reiter AHV / ALV. Dieses Eingabefeld ist erst dann editierbar, wenn keine UVG- oder BVG-Versicherung erfasst ist.
Abbildung 2.155: Mandant AHV / ALV